Tische in die gefälligsten Trophäen des guten Geschmacks verwandeln. Gilt es eine Taufe, so muß auf diesem Altare, nebst der geistlichen Agende, das Taufgerät aufgestellt sein; gilt es eine Trauung, nur die Agende.
Der Altar muß in der Mitte des Zimmers, rund herum ein einfacher oder doppelter Kreis von Stühlen für die Anwesenden aufgestellt sein. (Ist der Altar nicht in der Mitte des Zimmers anzubringen, so sei es ein Halbkreis.) Es sieht sehr gut aus, wenn unter oder vor dem Altare ein schöner Teppich ausgebreitet liegt. Bei Trauungen ist dieses unumgänglich nötig, da für das einzusegnende Paar ein unter dem Teppich verborgenes Bänkchen oder Kissen zum Niederknien angebracht sein muß, oder über demselbem zwei elegante Kissen. Erlaubt es das Lokal, das Ganze auf einer Erhöhung, beschattet von einer reichen Staffage hoher Myrthen- und Orangenbäume, deren Stämme wieder durch abfallende Gruppen kleinerer blühender Gewächse versteckt sind, anzubringen, so ist der Eindruck des heiligen Aktes, für die Phantasie der Anwesenden um so lohnender; so wie man überhaupt bei keiner Festlichkeit versäume, durch schön angebrachte Blumengruppen, an den Fußgestellen der Trumeauspiegel (gerahmter, hoher Spiegel), auf Servanten (Präsentierschränke), Kaminen und ähnlichen Gesimsen, die Augen der Gaste zu erquicken und durch die wohlriechenden Blütendüfte jedes künstliche Aroma zu verdunkeln.
Ist die heilige Handlung vorüber, so wird die Gesellschaft in das erste (oder auch ein anderes Zimmer) geführt, wo man unterdessen die Torten, kleineren Backwerke, Konfekte und getrockneten Früchte, als Datteln, Feigen, Traubenrosinen, Knackmandeln, lombardische Nüsse, etc., aufgestellt hat, und alles nun,
Faksimile für die Rezepte über das Gabelfrühstück im Abschnitt Küchentips