Wünscht man nur zu erfahren, bis zu welchem Grad man das Fruchtgefrorene, die Limonaden, die erfrischenden Getränke im Allgemeinen, den Punsch, den Glühwein, den Bischof etc. zu zuckern hat, so lässt man die Sirup-Waage in die Flüssigkeit eintauchen sinkt sie in derselben bis zu dem Grade ein, den man in den betreffenden Rezepten angegeben findet, so ist die Mischung gut und kann entweder serviert oder in Gefrorenes verwandelt werden. Zeigt die Sirup-Waage einen niederen Grad an, so muss man noch ein wenig Zuckersirup zusetzen; zeigt sie dagegen einen höheren Grad an, so setzt man dem Sirup Wasser zu. In dem Fall, dass man rote Früchte, wie z. B. Johannisbeeren, Himbeeren, Kirschen etc., gefrieren lassen will, so muss man den Saft dieser Früchte mit Wasser mischen.
Ist der Zuckersirup bis zum kleinen Faden eingekocht, so muss er an der Sirup-Waage heiß 26° und kalt 31° wiegen.
Ist er bis zum großen Faden gekocht, so muss er heiß 32° und kalt 37° wiegen.
Ist er bis zur kleinen Perle gekocht, so muss er heiß 34° und kalt 39° wiegen.
Ist er bis zur großen Perle gekocht, so muss er heiß 38° und kalt 0° wiegen.
Ist er bis zur Blase gekocht oder bis zum kleinen Flug, so muss er heiß 41° und kalt 0° wiegen.
Zwischen den beiden letzteren Graden besteht kein Viertelgrad Differenz. Ist er bis zum großen Flug und bis zur großen Kugel gekocht, so muss er heiß 43° und kalt 0° wiegen.
Ist er bis zum Bruch gekocht, so muss er heiß 48° und kalt 0° wiegen.
Ist er zu Karamell gekocht, so muss er heiß 49 oder 49,5° und kalt 0° wiegen.
Faksimile für die Anleitung Zucker-Waage im Abschnitt Zuckerkochen